Thüringen will Reparaturbonus bundesweit etablieren

Thüringen will Reparaturbonus bundesweit etablieren

Thüringen setzt sich für eine bundesweite Förderung der Reparatur von Elektrogeräten ein, nachdem das eigene Reparaturbonus-Programm aus finanziellen Gründen eingestellt wurde. Am Freitag will der Freistaat dazu einen Antrag im Bundesrat vorlegen, der aus Sicht des Umweltministeriums Erfolgsaussichten hat. Ziel ist es, begleitende Regelungen zum EU-Recht auf Reparatur zu schaffen, welches bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Thüringen war 2021 das erste Bundesland, das einen Reparaturbonus eingeführt hatte, bei dem Verbraucher bis zu 100 Euro jährlich für die Instandsetzung von Elektrogeräten erhielten. Dies soll nun auf Bundesebene fortgeführt werden.

Laut Umweltminister Tilo Kummer (BSW) sollen Reparaturen durch steuerliche Entlastungen wie einer Senkung der Mehrwertsteuer wettbewerbsfähiger gegenüber Neuanschaffungen gemacht werden. Außerdem sollen unabhängige Reparaturbetriebe und regionale Infrastruktur wie Repair-Cafés gestärkt werden. Kummer betonte, dass das EU-Recht auf Reparatur durch zusätzliche Angebote flankiert werden müsse, damit Verbraucher tatsächlich weniger Elektroschrott produzieren und Geräte länger nutzen können.

Berliner haben 2,5 Millionen Euro für Reparaturen ihrer Handys und Kühlschränke abgerufen

Auch Berlin und Sachsen hatten bereits ähnliche Wege beschritten. 20024 begannen diese, Reparaturen durch einen eigenen Bonus zu fördern und damit einen EU-beschluss zum „Recht auf Raparatur“ vorzeitig umzusetzen. Experten begrüßten das Konzept, weisen jedoch auf mögliche rechtliche und praktische Schwierigkeiten hin. Laut Tim Seewöster, Geschäftsführer des Refurbishment-Unternehmens Asgoodasnew, müsse vor allem die Industrie stärker in die Pflicht genommen werden, Geräte reparaturfreundlicher zu gestalten. Marken wie Apple und Samsung würden Reparaturen oft durch technische und rechtliche Hürden erschweren, etwa durch hohe Ersatzteilpreise oder Fehlermeldungen bei nicht autorisierten Bauteilen.

Die DDR als Reparaturgesellschaft

Zu Beginn des Jahrs legte das Bundesjustizministerium zudem einen Gesetzentwurf vor, laut dem Hersteller bestimmter technischer Geräte dazu verpflichtet werden, ihre Produkte über mehrere Jahre hinweg zu reparieren. Insbesondere soll die Regelung technische Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones betreffen. Mit dem Entwurf setzt das Ministerium die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur eins zu eins um.

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Quelle: Berliner Zeitung

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