Apple-News kompakt: CarPlay-Einschränkung, Maps-Update, iPad-Test und EU-Strafe

Apple-News kompakt: CarPlay-Einschränkung, Maps-Update, iPad-Test und EU-Strafe

Apple greift gegen Dritt-App für Videos in CarPlay durch

Apple hat erneut seine strengen Richtlinien für CarPlay-Apps unter Beweis gestellt. Ein US-Entwickler hatte mit der App „Sidecar“ kurzfristig eine Funktion eingeführt, die es ermöglichte, im geparkten Auto über CarPlay Videos und Internetseiten auf dem Fahrzeugbildschirm anzuzeigen. Diese Funktion war mit einem In-App-Kauf von 10 US-Dollar verbunden und wurde zunächst von Apples App-Review-Team freigegeben. Kurz darauf forderte Apple jedoch die Entfernung der Funktion, da sie nicht den App-Store-Richtlinien entsprach. Bereits getätigte In-App-Käufe werden laut dem Entwickler zurückerstattet, wie die Seite 9to5Mac berichtet.

Die App „Sidecar“ von Fearless Design ist eigentlich auf das Auslesen und Anzeigen von Diagnosedaten spezialisiert, die über einen separat erhältlichen OBD-Adapter ausgelesen werden. Apple beschränkt die CarPlay-Schnittstelle aus Sicherheitsgründen auf wenige App-Kategorien wie Navigation, Podcasts, Hörbücher, Wetter, Nachrichten, Musik, Essen, Laden von Elektroautos und Kommunikation. Nachrichten werden beispielsweise nur vorgelesen, um Ablenkung zu vermeiden. Wer dennoch Videos über das Autodisplay abspielen möchte, findet auf dem Zubehörmarkt Geräte, die dies über Android Auto und CarPlay ermöglichen. Apple selbst zeigt laut heise online jedoch keine Anzeichen, diese Beschränkungen in naher Zukunft aufzuheben.

Selbst im geparkten Zustand will Apple keine Apps, die das Anschauen von Videos und Internetseiten ermöglichen. Ein App-Entwickler versuchte es trotzdem. (heise online)
  • Apple untersagt Video- und Browserfunktionen in CarPlay-Apps strikt.
  • In-App-Käufe für die verbotene Funktion wurden erstattet.
  • CarPlay bleibt auf wenige, sicherheitsrelevante App-Kategorien beschränkt.

Infobox: Apple bleibt bei CarPlay-Apps kompromisslos und greift auch nachträglich durch, wenn Funktionen gegen die Richtlinien verstoßen. (Quelle: heise online)

Apple Maps erfasst Düsseldorfer Fußgängerzonen mit Rucksack-Kameras

Apple Maps ist derzeit wieder in Düsseldorf unterwegs, um neues Bildmaterial für die Kartenfunktion „Look Around“ zu sammeln. Da in Fußgängerzonen keine Kameraautos fahren dürfen, setzt Apple auf Mitarbeiter mit speziellen Rucksack-Kameras. Vom 18. Juni bis zum 24. Juli werden so zentrale Bereiche wie die Altstadt, die Schadowstraße, der Bereich um den Hauptbahnhof, der Volksgarten und weitere Teile der Innenstadt abgelaufen. Auch andere Städte in NRW wie Dortmund, Essen und Köln werden in den kommenden Monaten auf diese Weise erfasst, berichtet RP Online.

Das tragbare Kamerasystem liefert 360°-Bilder, die später in Apple Maps integriert werden. Apple betont, dass für diese Aufnahmen die gleichen Datenschutzstandards wie bei den Kameraautos gelten: Gesichter und Nummernschilder werden unkenntlich gemacht. Nutzer können zudem online beantragen, dass ihr Gesicht, ihr Nummernschild oder ihr Haus verpixelt wird. Die Erfassung dient dazu, die „Look Around“-Funktion zu verbessern, mit der Nutzer virtuell durch die Straßen navigieren und Geschäfte oder Restaurants finden können.

  • Erfassungszeitraum in Düsseldorf: 18. Juni bis 24. Juli.
  • Weitere Städte: Dortmund (27. Mai bis 4. Juli), Essen (9. Juni bis 15. Juli), Köln (27. Juni bis 12. August).
  • Datenschutz: Gesichter und Nummernschilder werden verpixelt, Anträge auf Unkenntlichmachung sind online möglich.

Infobox: Apple setzt in Fußgängerzonen auf Rucksack-Kameras, um die „Look Around“-Funktion zu erweitern und verspricht dabei hohen Datenschutz. (Quelle: RP Online)

Apple iPad Air 13 Zoll (2025) im Test: Starke Leistung, aber Schwächen beim Display

Das Apple iPad Air 13 Zoll (2025) überzeugt im Test von CHIP vor allem durch seine starke Performance und die umfangreiche Ausstattung. Der neue Apple M3-Prozessor sorgt für eine sehr gute Leistung und ermöglicht die Nutzung von KI-Funktionen („Apple Intelligence“). Die Akkulaufzeit liegt bei rund 12 Stunden bei Dauernutzung, was als sehr gut bewertet wird. Die Ausstattung ist auf Oberklasse-Niveau, mit modernen Standards wie WiFi 6E, Bluetooth 5.3, USB-C (3.1), hochwertigen Kameras (jeweils 12 Megapixel vorne und hinten) und optionalem 5G-Mobilfunk.

Kritik gibt es am LC-Display, das zwar eine hohe Auflösung von 2.732 x 2.048 Pixeln und eine Helligkeit von 569 cd/m² bietet, aber weiterhin nur eine Bildwiederholrate von 60 Hertz unterstützt. Für ein Tablet mit einem Startpreis von 949 Euro ist das laut CHIP ein Nachteil, da die Pro-Modelle mit OLED-Displays und 120 Hertz deutlich überlegen sind. Die Preise für das iPad Air 13 Zoll variieren je nach Ausstattung zwischen 950 Euro (128 GB, WiFi) und rund 1.750 Euro (1 TB, 5G). In der CHIP-Bestenliste belegt das Gerät Platz 15 von 55 getesteten Tablets und erhält die Gesamtnote „Gut (1,6)“.

Modell Display Prozessor Akku-Laufzeit (Video) Preis (ab) Testnote
iPad Air 13" (2025) 13", 2.732x2.048, 60 Hz, 569 cd/m² Apple M3 12:10 Std. 949 € Gut (1,6)
  • Sehr gute Performance dank Apple M3.
  • Gute Akkulaufzeit, hochwertige Kameras.
  • Display nur mit 60 Hz, Preis-Leistungs-Verhältnis kritisch.

Infobox: Das iPad Air 13 Zoll (2025) punktet mit Leistung und Ausstattung, schwächelt aber beim Display und Preis-Leistungs-Verhältnis. (Quelle: CHIP)

EU verhängt 500 Millionen Euro Strafe gegen Apple wegen Preisvergleichs-Verbot

Die Europäische Kommission hat Apple mit einer Geldstrafe von 500 Millionen Euro belegt, weil das Unternehmen gegen das sogenannte Anti-Steering-Gebot des Digital Markets Act (DMA) verstoßen hat. Laut ifun.de verhindert Apple, dass App-Entwickler ihre Kunden uneingeschränkt über günstigere Angebote außerhalb des App Stores informieren können. Technische und kommerzielle Einschränkungen untersagen es Entwicklern, in ihren Apps Links zu externen Bezugsquellen zu setzen oder direkte Preisvergleiche zu ermöglichen. Die Kommission sieht darin einen Verstoß gegen den fairen Wettbewerb.

Apple wurde aufgefordert, die betreffenden Einschränkungen innerhalb von 60 Tagen zu entfernen. Andernfalls drohen weitere Strafzahlungen. Die Strafe berücksichtigt sowohl die Schwere als auch die Dauer des Verstoßes. Neben Apple wurde auch Meta wegen eines anderen Verstoßes gegen den DMA sanktioniert und muss 200 Millionen Euro zahlen. Die EU-Kommission betont, dass sie weiterhin in engem Austausch mit Apple stehen wird, um die vollständige Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.

  • Strafe für Apple: 500 Millionen Euro.
  • Verstoß: Unterbindung von Preisvergleichen und externen Links in Apps.
  • Umsetzungsfrist: 60 Tage, sonst weitere Strafzahlungen.

Infobox: Die EU setzt mit der Strafe gegen Apple ein Zeichen für mehr Transparenz und Wettbewerb im App-Markt. (Quelle: ifun.de)

Quellen:

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